CORONA in NOVEMBER 2020

03.11.2020

Sehr geehrte Schüler und Eltern, 

zurzeit herrscht wieder einmal Unruhe und Unwissenheit zum Verlauf des Einzelunterrichtes in Musik. Wir klären Sie mit diesem Post auf und bitten Sie die Ruhe zu bewahren und keine Panik verbreiten. Zusätzlich bitten wir Sie auch den Unterricht nicht sofort zu unterbrechen oder zu kündigen, denn dazu besteht aktuell kein Grund! Unser Unterricht darf nämlich weiter stattfinden, da wir keine Schuleinrichtung sondern Privatpersonen sind.

Zu weiteren Aktualisierungen werden Sie rechtzeitig von uns informiert. 

Bitte beachten Sie, wenn Sie den Unterricht unterbrechen obwohl die Behörden den Unterricht erlaubt haben stattfinden zu lassen, werden Ihnen die bereits bezahlten Termine nicht erstattet oder wenn Sie einen Jahresabo unterschrieben haben, müssen Sie diesen weiterhin ordnungsgemäß bezahlen ohne Anspruch auf Ersatzstunden. Natürlich dulden wir auch Ihre freiwillige Entscheidung den Unterricht nicht besuchen zu wollen, können aber wie oben beschrieben den Unterricht später nicht nachholen für Sie und nicht erstatten. Wir bitten Sie deshalb um Verständnis. 

Folgende Verordnung zu den Hygienemaßnahmen ist zurzeit ab den 30. Oktober 2020 gültig: 

1. Der private individuelle Unterricht in Musik wie Klavier und Gesang darf statt finden. 

2. Der Unterricht muss der Hygiene- und Arbeitsschutzanforderungen entsprechen wie Maske tragen in den Fluren und im Gebäude; im Klavierunterricht ist die Maske durchgehend zu tragen; im Gesangsunterricht erst im Unterrichtsraum die Maske ausziehen außerdem ist im Gesangsunterricht ein Spuckschutz/ Trennwand aufzustellen und ein Abstand von 2 Metern einzuhalten; die Schüler dürfen nicht im direkten Luftstrom zur Lehrkraft sprechen bzw. singen. 

3. Im Unterrichtsraum sind nur der Schüler und Lehrkraft aufzuhalten.

4. Nach und vor jedem einzelnen Unterricht muss durch Stoßlüften gelüftet werden. 

5. Beim Betreten des Unterrichtsraumes müssen Hände gewaschen oder mit Antiseptikum behandelt werden. 

6. Gruppenunterrichte finden bei uns derzeit nicht statt, sind aber auf maximal 10 Personen begrenzt. 

7. Klaviere und andere Arbeitsmittel im Unterricht müssen mit Antiseptikum gereinigt werden. 

8. Zum Klavierunterricht und Gesangsunterricht muss ein sauberes Handtuch von zuhause mitgebracht werden mit dem die Schüler den Klavierhocker/ Stuhl abdecken sollen um darauf zu sitzen. 


Diese Verordnung gilt bis zum 31. Januar 2021 außer sie wird bis dahin einmal überarbeitet bzw. aktualisiert.  - Zusammengefasst durch Bekanntmachung des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport BW und NRW und des DTKV NRW

Aktualisiert am 05.11.2020 


Wir, die Lehrer von ivANna- Studio, sind immer bereit zu kooperieren und Kompromisse zu finden. Sprechen Sie uns an! 

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